Wohngeld in Norderstedt: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Norderstedt liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Norderstedt
VI
Bundesland: Schleswig-Holstein
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Henstedt-Ulzburg
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kaltenkirchen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Segeberg
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Bramstedt
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wahlstedt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Boostedt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ellerau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Trappenkamp
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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