Wohngeld in Neustadt an der Donau: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Neustadt an der Donau ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe II eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Neustadt an der Donau
Stufe
II
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Neustadt an der Donau (Mietstufe II)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 408 € |
| 2 Personen | 493 € |
| 3 Personen | 587 € |
| 4 Personen | 686 € |
| 5 Personen | 782 € |
| 6 Personen | 876 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe II?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Bayern liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Neustadt an der Donau liegt bei Stufe II.
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