Wohngeld in Neumarkt i. d. Oberpfalz: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Neumarkt i. d. Oberpfalz ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe III eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Neumarkt i. d. Oberpfalz
Stufe
III
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Neumarkt i. d. Oberpfalz (Mietstufe III)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 456 € |
| 2 Personen | 551 € |
| 3 Personen | 657 € |
| 4 Personen | 766 € |
| 5 Personen | 875 € |
| 6 Personen | 981 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe III?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Bayern liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Neumarkt i. d. Oberpfalz liegt bei Stufe III.
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