Wohngeld in Neufahrn bei Freising: Mietstufe VII und Miethöchstbetrag
Neufahrn bei Freising ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe VII eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
Wohngeld-Rechner
Neufahrn bei Freising
Stufe
VII
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Neufahrn bei Freising (Mietstufe VII)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 677 € |
| 2 Personen | 820 € |
| 3 Personen | 975 € |
| 4 Personen | 1.139 € |
| 5 Personen | 1.302 € |
| 6 Personen | 1.465 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe VII?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Bayern liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Neufahrn bei Freising liegt bei Stufe VII.
Auch interessant: Wie hoch ist die Grundsteuer in Neufahrn bei Freising? Sie zahlen sie über die Nebenkosten mit.
Grundsteuer Neufahrn bei FreisingWohngeld in der Umgebung
Miete und Nebenkosten im Blick behalten
Ob Sie Wohngeld beziehen oder nicht — eine zu hohe Nebenkostenabrechnung kostet bares Geld. Lassen Sie Ihre Abrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen.
Abrechnung prüfen