Wohngeld in Neuenstein: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Neuenstein liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Hohenlohekreis übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Neuenstein
I
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Hohenlohekreis übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Öhringen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Künzelsau
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bretzfeld
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Pfedelbach
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kupferzell
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schöntal
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ingelfingen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Forchtenberg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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