Wohngeld in Neuenstadt am Kocher: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Neuenstadt am Kocher liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Neuenstadt am Kocher
II
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Neckarsulm
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Rappenau
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eppingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Friedrichshall
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Brackenheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Obersulm
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Weinsberg
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lauffen am Neckar
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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