Deutschland-Flagge Made in Germany Trustpilot Datenschutz
Mietstufe I

Wohngeld in Mühldorf a. Inn: Mietstufe I und Miethöchstbetrag

Mühldorf a. Inn liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Mühldorf a.Inn übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Mühldorf a. Inn

I

Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Mühldorf a.Inn übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Mühldorf a. Inn
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe I)
1361 €
2437 €
3521 €
4608 €
5694 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

Wohngeld im Umkreis

Nebenkostenabrechnung in Mühldorf a. Inn prüfen

Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.

Jetzt Abrechnung prüfen