Wohngeld in Mühlacker: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Mühlacker liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Mühlacker
III
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Niefern-Öschelbronn
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Remchingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Straubenhardt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Königsbach-Stein
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Birkenfeld
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Keltern
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neuenbürg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Knittlingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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