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Bayern · Mietstufe VI von VII

Wohngeld in Moosburg an der Isar: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag

Moosburg an der Isar ist nach der Wohngeldverordnung (WoGV) in die Mietstufe VI eingeordnet. Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.

Wohngeld-Rechner

Moosburg an der Isar

Stufe

VI

Personen im Haushalt

Miethöchstbetrag · 2 Personen

745 €/Monat

I

II

III

IV

V

VI

VII

Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.

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Miethöchstbeträge in Moosburg an der Isar (Mietstufe VI)

HaushaltsgrößeHöchstbetrag Miete / Monat
1 Person615 €
2 Personen745 €
3 Personen887 €
4 Personen1.035 €
5 Personen1.183 €
6 Personen1.332 €

Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.

Was bedeutet Mietstufe VI?

Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Bayern liegt die häufigste Mietstufe bei I.

I
II
III
IV
V
VI
VII

I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Moosburg an der Isar liegt bei Stufe VI.

Mietstufe: Wohngeldverordnung (WoGV), Anlage zu § 1 Abs. 3 — amtliches Werk, gemeinfrei. Stand ab 1. Januar 2023 (BGBl. I 2022, 2166).

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