Wohngeld in Moers: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Moers liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Moers
III
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Dinslaken
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wesel
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kamp-Lintfort
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Voerde (Niederrhein)
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rheinberg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neukirchen-Vluyn
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hamminkeln
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Xanten
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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