Wohngeld in Missen-Wilhams: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Missen-Wilhams liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Oberallgäu übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Missen-Wilhams
II
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Oberallgäu übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Sonthofen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Immenstadt i. Allgäu
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altusried
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Waltenhofen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberstdorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dietmannsried
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oberstaufen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Durach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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