Wohngeld in Markranstädt: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Markranstädt liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Markranstädt
II
Bundesland: Sachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Grimma
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Markkleeberg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Borna
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wurzen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Frohburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Brandis
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Zwenkau
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Naunhof
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Markranstädt prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen