Wohngeld in Lippstadt: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Lippstadt liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Lippstadt
II
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Soest
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Werl
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Warstein
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Geseke
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Erwitte
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wickede (Ruhr)
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Sassendorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ense
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Lippstadt prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen