Wohngeld in Külsheim: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Külsheim liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Main-Tauber-Kreis übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Külsheim
I
Bundesland: Baden-Württemberg · Mietstufe vom Landkreis Main-Tauber-Kreis übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Bad Mergentheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wertheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Tauberbischofsheim
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Weikersheim
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Igersheim
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Niederstetten
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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