Wohngeld in Kirchhundem: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Kirchhundem liegt in Mietstufe I (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Kirchhundem
I
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Lennestadt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Olpe
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Attendorn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wenden
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Finnentrop
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Drolshagen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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