Wohngeld in Kirchheim b. München: Mietstufe VII und Miethöchstbetrag
Kirchheim b. München trägt als Gemeinde im Landkreis München dessen Wohngeld-Mietstufe VII (WoGV). Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miete beim Wohngeld berücksichtigt wird — je höher das örtliche Mietniveau, desto höher der Höchstbetrag.
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Kirchheim b. München
Stufe
VII
Personen im Haushalt
Miethöchstbetrag · 2 Personen
I
II
III
IV
V
VI
VII
Der Höchstbetrag begrenzt die anrechenbare Miete, nicht das Wohngeld selbst — dazu kommen Heizkosten- und Klimakomponente. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab.
Nebenkostenabrechnung prüfenMiethöchstbeträge in Kirchheim b. München (Mietstufe VII)
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Miete / Monat |
|---|---|
| 1 Person | 677 € |
| 2 Personen | 820 € |
| 3 Personen | 975 € |
| 4 Personen | 1.139 € |
| 5 Personen | 1.302 € |
| 6 Personen | 1.465 € |
Quelle: § 12 WoGG i.V.m. Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG (Wohngeld-Plus). Die Beträge begrenzen die anrechenbare Miete; das tatsächliche Wohngeld hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab und enthält zusätzlich eine Heizkosten- und Klimakomponente.
Was bedeutet Mietstufe VII?
Es gibt sieben Mietstufen (I = niedriges Mietniveau, VII = sehr hohes). Sie werden vom Statistischen Bundesamt anhand des durchschnittlichen Mietniveaus festgelegt. In Bayern liegt die häufigste Mietstufe bei I.
I = niedriges Mietniveau · VII = sehr hoch — Kirchheim b. München liegt bei Stufe VII.
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