Wohngeld in Kalbach: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Kalbach liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Fulda übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Kalbach
I
Bundesland: Hessen · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Fulda übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Fulda im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Fulda mit Vergleichswerten.
Wohngeld Fulda
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Künzell
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hünfeld
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Petersberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eichenzell
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neuhof
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Großenlüder
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Flieden
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Kalbach prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen