Wohngeld in Iserlohn: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Iserlohn liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Iserlohn
II
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Lüdenscheid
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Menden (Sauerland)
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hemer
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Plettenberg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Meinerzhagen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Werdohl
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altena
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kierspe
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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