Wohngeld in Idar-Oberstein: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Idar-Oberstein liegt in Mietstufe I (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Idar-Oberstein
I
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Birkenfeld
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Baumholder
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hoppstädten-Weiersb.
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rhaunen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Brücken
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kirschweiler
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Heimbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fischbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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