Wohngeld in Hofgeismar: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Hofgeismar liegt in Mietstufe I (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Hofgeismar
I
Bundesland: Hessen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Baunatal
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Vellmar
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lohfelden
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wolfhagen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fuldatal
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kaufungen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Niestetal
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schauenburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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