Wohngeld in Hildesheim: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Hildesheim liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Hildesheim
III
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Sarstedt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Alfeld (Leine)
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Salzdetfurth
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nordstemmen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Harsum
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gronau (Leine)
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bockenem
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Giesen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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