Wohngeld in Heusenstamm: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Heusenstamm liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Heusenstamm
VI
Bundesland: Hessen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Rodgau im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Rodgau mit Vergleichswerten.
Wohngeld Rodgau
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dreieich
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langen (Hessen)
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neu-Isenburg
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dietzenbach
Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mühlheim am Main
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rödermark
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Obertshausen
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Heusenstamm prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen