Wohngeld in Herzogenaurach: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Herzogenaurach liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Herzogenaurach
IV
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Eckental
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Höchstadt a.d. Aisch
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Adelsdorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Heroldsberg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Baiersdorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Weisendorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hemhofen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Uttenreuth
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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