Wohngeld in Heidenheim an der Brenz: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Heidenheim an der Brenz liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Heidenheim an der Brenz
IV
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Giengen an der Brenz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Herbrechtingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gerstetten
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Steinheim am Albuch
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Königsbronn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nattheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sontheim an der Brenz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Niederstotzingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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