Wohngeld in Gudensberg: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Gudensberg liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Schwalm-Eder-Kreis übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Gudensberg
I
Bundesland: Hessen · Mietstufe vom Landkreis Schwalm-Eder-Kreis übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Schwalmstadt
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fritzlar
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Homberg (Efze)
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Melsungen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Borken (Hessen)
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Felsberg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wabern
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Edermünde
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Gudensberg prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen