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Mietstufe VI

Wohngeld in Glienicke/Nordbahn: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag

Glienicke/Nordbahn liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Glienicke/Nordbahn

VI

Bundesland: Brandenburg

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Glienicke/Nordbahn
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe VI)
1615 €
2745 €
3887 €
41035 €
51183 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

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