Wohngeld in Gießen: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Gießen liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Gießen
V
Bundesland: Hessen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Pohlheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lich
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grünberg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Linden
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Buseck
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hungen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wettenberg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langgöns
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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