Wohngeld in Germersheim: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Germersheim liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Germersheim
III
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Wörth am Rhein
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kandel
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bellheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rülzheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Jockgrim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lingenfeld
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hagenbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rheinzabern
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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