Wohngeld in Gerlingen: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Gerlingen liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Gerlingen
VI
Bundesland: Baden-Württemberg
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
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Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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Mietstufe VI mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sachsenheim
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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