Wohngeld in Genthin: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Genthin liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Genthin
II
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Burg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Möckern
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gommern
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Biederitz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Möser
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Jerichow
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Elbe-Parey
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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