Wohngeld in Geiselbach: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Geiselbach liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Aschaffenburg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Geiselbach
II
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Aschaffenburg übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Alzenau i. UFr.
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Großostheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hösbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mömbris
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Goldbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mainaschaff
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Haibach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kahl a. Main
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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