Wohngeld in Feucht: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Feucht liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Feucht
IV
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Lauf a.d. Pegnitz
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altdorf b. Nürnberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hersbruck
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Röthenbach a.d. Pegnitz
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Burgthann
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schwaig b. Nürnberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schwarzenbruck
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Schnaittach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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