Wohngeld in Faid: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Faid liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Cochem-Zell übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Faid
I
Bundesland: Rheinland-Pfalz · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Cochem-Zell übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Cochem
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Zell (Mosel)
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ulmen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kaisersesch
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Treis-Karden
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Blankenrath
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bullay
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lutzerath
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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