Wohngeld in Eisleben: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Eisleben liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Eisleben
III
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Sangerhausen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hettstedt
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Südharz
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Seegebiet Mansfelder Land
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mansfeld
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Allstedt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gerbstedt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Arnstein
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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