Wohngeld in Eckernförde: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Eckernförde liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Eckernförde
IV
Bundesland: Schleswig-Holstein
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Nebenkosten in Rendsburg im Überblick
Grundsteuer, Wasser, Abwasser und Müll für Rendsburg mit Vergleichswerten.
Wohngeld Rendsburg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kronshagen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Büdelsdorf
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altenholz
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bordesholm
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gettorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Flintbek
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nortorf
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Eckernförde prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen