Wohngeld in Burghausen: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Burghausen liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Burghausen
III
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Altötting
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Burgkirchen a.d. Alz
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Töging a. Inn
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neuötting
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Garching a.d. Alz
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Winhöring
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Emmerting
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Unterneukirchen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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