Wohngeld in Bocholt: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Bocholt liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bocholt
III
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Gronau (Westf.)
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Borken
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ahaus
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Vreden
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Stadtlohn
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rhede
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Gescher
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Reken
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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