Wohngeld in Billigheim-Ingenheim: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Billigheim-Ingenheim liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Südliche Weinstraße übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Billigheim-Ingenheim
II
Bundesland: Rheinland-Pfalz · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Südliche Weinstraße übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Herxheim bei Landau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Bergzabern
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Annweiler am Trifels
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Edenkoben
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Offenbach an der Q.
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Maikammer
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hochstadt (Pfalz)
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Edesheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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