Wohngeld in Bergisch Gladbach: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Bergisch Gladbach liegt in Mietstufe V (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bergisch Gladbach
V
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Wermelskirchen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rösrath
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Leichlingen (Rhld.)
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Overath
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kürten
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Burscheid
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Odenthal
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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