Wohngeld in Bensheim: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Bensheim liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bensheim
IV
Bundesland: Hessen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Viernheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lampertheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Heppenheim (Bergstraße)
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bürstadt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Lorsch
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fürth
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wald-Michelbach
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mörlenbach
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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