Wohngeld in Barver: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Barver liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Diepholz übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Barver
I
Bundesland: Niedersachsen · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Diepholz übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Stuhr
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Weyhe
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Syke
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Diepholz
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bassum
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sulingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Twistringen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bruchhausen-Vilsen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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