Wohngeld in Barleben: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Barleben liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Börde übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Barleben
II
Bundesland: Sachsen-Anhalt · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Börde übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Oschersleben (Bode)
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Haldensleben
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Hohe Börde
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wanzleben-Börde
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oebisfelde-Weferlingen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wolmirstedt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Sülzetal
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Niedere Börde
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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