Wohngeld in Bad Zwischenahn: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Bad Zwischenahn liegt in Mietstufe II (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Zwischenahn
II
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Westerstede
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rastede
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Edewecht
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wiefelstede
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Apen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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