Wohngeld in Bad Vilbel: Mietstufe VI und Miethöchstbetrag
Bad Vilbel liegt in Mietstufe VI (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Vilbel
VI
Bundesland: Hessen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe VI) |
|---|---|
| 1 | 615 € |
| 2 | 745 € |
| 3 | 887 € |
| 4 | 1035 € |
| 5 | 1183 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 149 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Bad Nauheim
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Friedberg (Hessen)
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Butzbach
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Karben
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Büdingen
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Nidda
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Rosbach v. d. Höhe
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Altenstadt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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