Wohngeld in Bad Sulza: Mietstufe II und Miethöchstbetrag
Bad Sulza liegt in Mietstufe II (vom Landkreis Landkreis Weimarer Land übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Sulza
II
Bundesland: Thüringen · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Weimarer Land übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe II) |
|---|---|
| 1 | 408 € |
| 2 | 493 € |
| 3 | 587 € |
| 4 | 686 € |
| 5 | 782 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 94 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Apolda
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bad Berka
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Am Ettersberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Blankenhain
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Grammetal
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ilmtal-Weinstraße
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kranichfeld
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Magdala
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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