Wohngeld in Bad Schwartau: Mietstufe IV und Miethöchstbetrag
Bad Schwartau liegt in Mietstufe IV (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Schwartau
IV
Bundesland: Schleswig-Holstein
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe IV) |
|---|---|
| 1 | 511 € |
| 2 | 619 € |
| 3 | 737 € |
| 4 | 858 € |
| 5 | 982 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 119 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Stockelsdorf
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Eutin
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neustadt i. H.
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ratekau
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Fehmarn
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Scharbeutz
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Malente
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oldenburg i. H.
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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