Wohngeld in Bad Endorf: Mietstufe V und Miethöchstbetrag
Bad Endorf liegt in Mietstufe V (vom Landkreis Landkreis Rosenheim übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Endorf
V
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Rosenheim übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe V) |
|---|---|
| 1 | 562 € |
| 2 | 680 € |
| 3 | 809 € |
| 4 | 946 € |
| 5 | 1080 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 129 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Bad Aibling
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kolbermoor
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bruckmühl
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Wasserburg a. Inn
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Raubling
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Feldkirchen-Westerham
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Prien a. Chiemsee
Mietstufe V mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Stephanskirchen
Mietstufe IV mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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