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Mietstufe I

Wohngeld in Bad Berneck i. Fichtelgebirge: Mietstufe I und Miethöchstbetrag

Bad Berneck i. Fichtelgebirge liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Bayreuth übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Bad Berneck i. Fichtelgebirge

I

Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Bayreuth übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Bad Berneck i. Fichtelgebirge
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe I)
1361 €
2437 €
3521 €
4608 €
5694 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

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