Wohngeld in Bad Abbach: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Bad Abbach liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Bad Abbach
III
Bundesland: Bayern
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Kelheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mainburg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neustadt a.d. Donau
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Abensberg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Riedenburg
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langquaid
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Saal a.d. Donau
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ihrlerstein
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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