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Mietstufe VII

Wohngeld in Aying: Mietstufe VII und Miethöchstbetrag

Aying liegt in Mietstufe VII (vom Landkreis Landkreis München übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Aying

VII

Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis München übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII
Aying

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe VII)
1677 €
2820 €
3975 €
41139 €
51302 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 163 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

Wohngeld im Umkreis

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